§ 3 AWPädFortbV

Gliederung der Prüfung

📖
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1.
Lernprozesse und Lernbegleitung,
2.
Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,
3.
Berufspädagogisches Handeln.
(2) Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1.
Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,
2.
Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,
3.
Medienauswahl und -einsatz,
4.
Lern- und Entwicklungsberatung.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(3) Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1.
Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,
2.
Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,
3.
Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,
4.
Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,
5.
Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

(4) (weggefallen)

Fußnoten

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Suchhilfen: Lernprozesse prüfen, Lernbegleitung prüfen, Medieneinsatz in Ausbildung, Auswahl von Auszubildenden prüfen, Qualitätssicherung berufliche Bildung, Planung von Bildungsprozessen prüfen, Berufspädagogisches Handeln prüfen, zubildenden