§ 3 BAProVFFPrV Inhalt und Gliederung der Prüfung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile: 1.Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ nach § 4,2.Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ nach § 5.