§ 6 BBergG
Grundsatz
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Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums. Diese Berechtigungen können nur natürlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften erteilt oder verliehen werden.
Suchhilfen: Bergfreie Bodenschätze suchen, Erlaubnis für Bodenschätze, Bewilligung für Mineralgewinnung, Bergwerkseigentum beantragen, Mineralrechte erhalten, Bergrechtliche Genehmigung, Bodenschatzsuche Erlaubnis, willigung, antragen, halten