§ 10 1. DV-BEG

Art der Berechnung

📖

Der Berechnung der Rente ist die als Anlage 1 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungsübersicht zugrunde zu legen, welche die durchschnittlichen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge dieser Beamtengruppen, die bis zum Erreichen der Altersgrenze erreichbar sind, ausweist.

Suchhilfen: Beamtenpension berechnen, Ruhegehalt ermitteln, Dienstbezüge pensionieren, Pensionshöhe bestimmen, Dienstgrad Pension, rechnen, stimmen