§ 2 3. DV-BEG

Selbständige Erwerbstätigkeit

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Selbständige Erwerbstätigkeit ist jede berufsmäßig ausgeübte und auf Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer, die nicht auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ausgeübt worden ist.

Suchhilfen: selbständige Tätigkeit, freiberufliche Arbeit, einkünfte aus selbstständiger Arbeit, gewerbliche Selbstständigkeit, nicht angestellt arbeiten, berufsmäßige Selbstständigkeit