§ 9 BerRehaG

Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit

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(1) Ausgleichsleistungen nach diesem Abschnitt werden bei Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen angerechnet.

(2) Der Anspruch auf die Ausgleichsleistungen ist unpfändbar.

Suchhilfen: Ausgleichsleistung nicht anrechnen, Leistung unpfändbar, Reha‑Leistung Einkommen anrechnen, Pfändungsschutz Rehabilitationsleistung, Anrechnungsfreiheit Sozialleistung, Unpfändbare Ausgleichszahlung, gleichsleistung, rechnen, kommen, gleichszahlung