Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
Zuletzt geändert durch Art. 234 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Prüfung und Zulassung
- § 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- § 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht
- § 5 Beschussprüfung
- § 6 Prüfzeichen
- § 7 Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
- § 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- § 8a Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- § 9 Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
- § 10 Zulassung von pyrotechnischer Munition
- § 11 Zulassung sonstiger Munition
- § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
- § 13 Ausnahmen in Einzelfällen
- § 14 Ermächtigungen
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Abschnitt 3 Sonstige beschussrechtliche Vorschriften
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Abschnitt 4 Übergangsvorschriften