§ 18 BeurkG
Genehmigungserfordernisse
📖
↗ Links
Auf die erforderlichen gerichtlichen oder behördlichen Genehmigungen oder Bestätigungen oder etwa darüber bestehende Zweifel soll der Notar die Beteiligten hinweisen und dies in der Niederschrift vermerken.
Suchhilfen: Genehmigungspflicht, behördliche Genehmigung, gerichtliche Genehmigung, notarischer Hinweis, Zulassungspflicht, Genehmigungsnachweis, Genehmigungszweifel, Notar Hinweis Genehmigung