§ 1962 BGB
Zuständigkeit des Nachlassgerichts
📖
↗ Links
Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.
Zuständigkeit des Nachlassgerichts
Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.