§ 2085 BGB

Teilweise Unwirksamkeit

📖

Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde.

Suchhilfen: Testament teilweise nichtig, Erbfolge bei unwirksamer Verfügung, Teilweise Unwirksamkeit Testament, Erblasser unwirksame Anordnung, Erbrecht bei Teilnichtigkeit, Unwirksame Testamentsklausel Folgen, fügung, ordnung