§ 2086 BGB

Ergänzungsvorbehalt

Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte.

Suchhilfen: Testament Ergänzungsvorbehalt, Nachlass Ergänzungsklausel, Testament fehlende Ergänzung, Ergänzungsklausel im Testament, Testament wirksam ohne Ergänzung, Vorbehalt für spätere Ergänzung, Ergänzung im letzten Willen, gänzung