Inhaltsübersicht 1. BImSchV

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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Brennstoffe
Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 4Allgemeine Anforderungen
§ 5Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen
§ 6Allgemeine Anforderungen
§ 7Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner
§ 8Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner
§ 9Gasfeuerungsanlagen
§ 10Begrenzung der Abgasverluste
§ 11(weggefallen)
Abschnitt 4
Überwachung
§ 12Messöffnung
§ 13Messeinrichtungen
§ 14Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
§ 15Wiederkehrende Überwachung
§ 16Zusammenstellung der Messergebnisse
§ 17Eigenüberwachung
§ 18(weggefallen)
Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften
§ 19Ableitbedingungen für Abgase
§ 20Anzeige und Nachweise
§ 21Weitergehende Anforderungen
§ 22Zulassung von Ausnahmen
§ 23Zugänglichkeit der Normen
§ 24Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6
Übergangsregelungen
§ 25Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
§ 26Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 27Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013
Abschnitt 7
Schlussvorschrift
§ 28Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12)
Messöffnung
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2)
Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb
Anlage 3 (zu § 2 Nummer 11, § 6)
Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6)
Anforderungen bei der Typprüfung