§ 3 BinSchEO
Schiffseichamt
📖
↗ Links
(1) Die Eichung von Schiffen obliegt der Zentralstelle mit ihrem Außendienst als Schiffseichamt.
(2) Die Kennbuchstaben des Schiffseichamtes und die Sitze des Außendienstes werden durch das Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Suchhilfen: Schiff prüfen lassen, Eichung von Booten, Schiffskennzeichen prüfen, Eichstelle für Schiffe, Schiffseichamt kontaktieren, Schiffsprüfung Kosten, Außendienst Eichung, Schiffseichamt Aufgaben, gaben