Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen
Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
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Inhalt
- Inhaltsverzeichnis
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
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Dritter Abschnitt Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
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Fünfter Abschnitt Nacheichungen und Nachprüfungen
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Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 40 Gültigkeit alter Eichscheine
- § 41 (Inkrafttreten)
- Anlagen zur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO)
- Anlage 1 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Güterbeförderer)
- Anlage 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer)
- Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer)
- Anlage 4 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer)
- Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote
- Anlage 6 Muster der Eichplakette für Sportboote
- Anlage 7 Muster des Eichverzeichnisses für Eichscheine und Eichbescheinigungen