§ 29 BinSchPersV
Decksleute
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Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Decksmann oder Decksfrau erwerben will, muss
- 1.
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- 2.
- an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung nach Anlage 7 teilgenommen haben, die nach § 53 zugelassen wurde.
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