§ 53 BinSchPersV
Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
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Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.
Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.