§ 14.03 BinSchStrO
Zusammenstellung der Verbände
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↗ Links
- 1.
- In einen Schleppverband dürfen höchstens drei Anhänge eingestellt werden. Die Gesamttragfähigkeit der Anhänge darf 2 000 Tonnen nicht überschreiten. Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das seiner Bauart nach zur Beförderung von Gütern bestimmt und zum Schleppen zugelassen ist, darf nur einen Anhang schleppen.
- 2.
- Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge, dürfen nur zum Abschleppen eines beschädigten Fahrzeugs, zu einem kurzen Verholen oder mit Erlaubnis der zuständigen Behörde gekuppelt fahren.
Suchhilfen: maximale Anhängelast, Anzahl Anhänge begrenzen, Schleppverband zulässig, Fahrzeug zum Abschleppen, Kuppeln ohne Erlaubnis, Gewichtslimit Anhänger, grenzen, schleppen