§ 22.05 BinSchStrO
Bergfahrt
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↗ Links
| Als Bergfahrt gilt | |
| auf dem, den oder der | die Fahrt in Richtung |
| Unteren Havel-Wasserstraße mit Großer Wannsee und allen parallelen Nebenstrecken | Spreemündung |
| Potsdamer Havel | Jungfernsee |
| Havelkanal | Havel-Oder-Wasserstraße |
| übrigen in § 22.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und Altarmen | Gewässerende. |
Suchhilfen: Schifffahrt stromaufwärts, Aufwärtsfahrt auf Wasserstraße, Schiffsbeförderung gegen Strom, Wasserstraßenfahrt bergauf, Schifffahrtsrecht Bergfahrt, Navigation gegen Strömung