§ 22.11 BinSchStrO
Schifffahrt bei Hochwasser
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Bei einem Wasserstand von mehr als 200 cm am Unterpegel Rathenow ist das Befahren der Unteren Havel-Wasserstraße vom Oberwasser der Hauptschleuse Rathenow (km 103,00) bis zur Abzweigung der Mündungsstrecke (km 145,80) bei Nacht verboten.
Suchhilfen: Schifffahrt bei Hochwasser, Nachtfahrt Verbot, Unterer Havel‑Wasserstraße Sperrung, Abzweigung Mündungsstrecke Sperrzeit, zweigung