§ 25.23 BinSchStrO
Regelungen zum Sprechfunk
📖
↗ Links
- 1.
- Abweichend von § 4.05 Nummer 2 darf ein Fahrgastschiff auf der Saale von km 88,00 bis Bad Dürrenberg (km 124,16) auch fahren, wenn es nur mit einer betriebssicheren Sprechfunkanlage ausgerüstet ist.
- 2.
- Während der Fahrt muss die Sprechfunkanlage nach Nummer 1 im Verkehrskreis Schiff-Schiff ständig sende- und empfangsbereit sein. Dieser Verkehrskreis darf nur zur Übermittlung oder zum Empfang von Nachrichten auf anderen Kanälen kurzfristig verlassen werden.
- 3.
- § 4.05 Nummer 3 gilt auch für eine Seilfähre.
Suchhilfen: Sprechfunkanlage Schiff, Funkgerät Fahrgastschiff, Schiff Funkverbindung, Kommunikation Schiffsverkehr, Funkbereitschaft Fahrgastschiff, Seilfähre Funkvorschriften, Schiff‑Schiff Funkkontakt, Funkanlage Saale‑Strecke