Art 3 BinSchUkrAbkG

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Abweichungen von den in einer Rechtsverordnung nach Artikel 2 festgesetzten Mindest-/Höchstfrachten für Verkehrsleistungen sowie Zahlungen oder andere Zuwendungen, die einer Umgehung des festgesetzten Entgelts gleichkommen, sind verboten.

Suchhilfen: Frachtpreisumgehung, Verstoß Mindestfreight, Transportkosten Manipulation, Preisabsprachen im Verkehr, Verbot Preisumgehung, Unzulässige Entgeltumgehung, Frachtpreisverbot, geltumgehung