§ 1 Bio-AHVV – Anwendungsbereich ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Diese Verordnung gilt für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026