§ 21 Biokraft-NachV Folgen fehlender Angaben ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 20 nicht enthalten. Fußnoten (+++ § 21: Zur Anwendung vgl. § 23 Abs. 2 +++)