§ 30 BioSt-NachV
Inhalt der Anerkennung
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Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
- eine einmalige Registriernummer,
- 2.
- das Datum der Anerkennung und
- 3.
- Beschränkungen nach § 28 Absatz 5.
Suchhilfen: Zertifizierungsstelle Anerkennung, Registriernummer angeben, Anerkennungsdatum festlegen, Zertifizierungsstelle Angaben, Zertifizierungsvoraussetzungen, Anerkennungsnachweis erstellen, Zertifizierungsstelle Registrierung, erkennung, geben, gaben, tifizierungsvoraussetzungen, stellen