VIII. BKOrgErl1998Bek
Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Zuständigkeit für Sozialrecht/Sozialhilfe.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Zuständigkeit für Sozialrecht/Sozialhilfe.