I. BKOrgErl 1989
Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.