II. BKOrgErl 1989

📖

Zum Beauftragten für die Nachrichtendienste wird ein Staatsminister oder Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes bestellt.
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt. Die von diesem geleitete Abteilung unterstützt den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

Suchhilfen: Staatsminister für Nachrichtendienste, Vertretung im Bundeskanzleramt, Abteilungsleiter Nachrichtendienst, Nachrichtendienst Aufgabenerfüllung, Bundeskanzleramt Beauftragter, tretung, gabenerfüllung