Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Zuletzt geändert durch Art. 9 V v. 24.6.2024 I Nr. 215, Nr. 350
Änderung durch Art. 1 V v. 9.6.2026 I Nr. 169 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen für gebührenpflichtige Leistungen nach dem Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz
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Abschnitt 3 Schlussbestimmungen