§ 28a BOKraft
Navigationsgerät
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Taxen müssen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgerät ausgerüstet sein, welches mindestens nachfolgende Funktionen besitzen muss:
- 1.
- echtzeitdatenbasierte Streckenführung,
- 2.
- Echtzeit-Staumeldungen,
- 3.
- Stau- und Sperrungsumfahrungen und
- 4.
- umfassendes Sonderzieleverzeichnis.
Suchhilfen: Navigationsgerät Pflicht, Echtzeit-Stauanzeige, Streckenführung Taxi, Sonderziele Verzeichnis, Softwarebasierte Navigation, Taxi Navigationssystem