§ 34 BOKraft
Sitzplätze für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
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Der Unternehmer hat Sitzplätze für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern vorzusehen. Diese Sitzplätze sind durch das Sinnbild nach Anlage 5 an gut sichtbarer Stelle kenntlich zu machen.
Suchhilfen: Sitzplatz für Behinderte reservieren, Barrierefreier Sitzplatz im Bus, Kindersitzplatz im Bus, Sitzplatz für ältere Menschen im Verkehr, Kennzeichnung von Behindertenplätzen, hindertenplätzen