§ 40 BOKraft – Beförderungsentgelte

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Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BOKraft, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 16.4.2021 I 822

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026