§ 45 BPersVWO Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.