Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat oder Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat

Geprüfter-Berufsspezialist-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung

BSNotFPrV · Ausfertigung: 3. September 2025 · 21 Einzelnormen

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