§ 17 BtOG
Finanzielle Ausstattung
📖
↗ Links
Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen nach § 15 Absatz 1 obliegenden Aufgaben. Das Nähere regelt das Landesrecht.
Suchhilfen: Finanzielle Ausstattung Betreuungsverein, Öffentliche Mittel beantragen, Bedarfsgerechte Finanzierung, Fördermittel für Pflegeverein, Anspruch auf Fördergelder, Finanzhilfe für Betreuungsvereine, stattung, antragen