§ 17 BtOG

Finanzielle Ausstattung

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Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen nach § 15 Absatz 1 obliegenden Aufgaben. Das Nähere regelt das Landesrecht.

Suchhilfen: Finanzielle Ausstattung Betreuungsverein, Öffentliche Mittel beantragen, Bedarfsgerechte Finanzierung, Fördermittel für Pflegeverein, Anspruch auf Fördergelder, Finanzhilfe für Betreuungsvereine, stattung, antragen