§ 25 DesignV

Nachträgliche Schutzentziehung

📖

Für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer internationalen Eintragung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 70 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes) gelten die §§ 21 und 22 entsprechend.

Suchhilfen: Designschutz entziehen, Designlöschung beantragen, Schutzentziehung Design, Design unwirksam erklären, Designrecht verlieren, ziehen, antragen, klären, lieren