Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 24.6.2026 I Nr. 193
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Eintragungsverfahren
- § 3 Inhalt der Anmeldung
- § 4 Einreichung der Anmeldung
- § 5 Antrag auf Eintragung
- § 6 Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer
- § 7 Wiedergabe des Designs
- § 8 Flächenmäßige Designabschnitte
- § 9 Erzeugnisangabe und Klassifizierung
- § 10 Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe
- § 11 Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
- § 12 Teilung einer Sammelanmeldung
- § 13 Weiterbehandlung der Anmeldung
- § 14 Deutsche Übersetzungen
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Abschnitt 3 Designregister, Verfahren nach Eintragung
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Abschnitt 4 Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
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Abschnitt 5 Internationale Eintragungen
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Abschnitt 6 Schlussvorschriften