§ 3 DWG

Aufgabe

📖

(1) Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes an.

(2) Die Angebote der Deutschen Welle werden in deutscher Sprache sowie auch in anderen Sprachen verbreitet.

Suchhilfen: Auslandsrundfunk, internationale Sendungen, Deutsche Welle Ausland, Auslandssendung, digitale Dienste Ausland, mehrsprachige Ausstrahlung, landssendung, strahlung