Inhaltsübersicht EBeV 2022

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Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich und Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Überwachungsplan
(zu § 6 des Gesetzes)

§ 3Entbehrlichkeit des Überwachungsplans

Abschnitt 3

Überwachung, Ermittlung und
Berichterstattung der Brennstoffemissionen
(zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)

§ 4Allgemeine Grundsätze
§ 5Ermittlung von Brennstoffemissionen
§ 6Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen
§ 7Berichterstattung
§ 8Berichterstattungsgrenze
§ 9Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
§ 10Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
§ 11Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Abschnitt 4

Schlussbestimmungen

§ 12Inkrafttreten

Anlage 1
(zu den §§ 5, 6,
10 und 11)
Ermittlung der Brennstoffemissionen
Anlage 2
(zu den §§ 6, 7,
10 und 11)
Mindestinhalt eines jährlichen Emissionsberichts
Anlage 3
(zu § 11)
Erforderliche Erklärungen, Angaben und Nachweise des belieferten Unternehmens im Zusammenhang mit dem Abzug von Brennstoffemissionen bei der Lieferung von Brennstoffen zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage