Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.5.2011 I 810
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Inhalt
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Abschnitt 1 Prüfungsausschuss, Prüfungskommission
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Abschnitt 2 Zulassung zur Prüfung
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Abschnitt 4 Bewerten und Feststellen der Prüfungsergebnisse, Erteilen der Prüfungszeugnisse
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Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung, Einsicht in die Prüfungsunterlagen, Aufbewahrung
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Abschnitt 6 Übergangsvorschriften