Art 2 EhrZAnerkErl

📖

Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Suchhilfen: Ehrenzeichen Bekanntmachung, Verleihungsbedingungen veröffentlichen, Auszeichnung Bedingungen, Ministerium Bekanntmachung, Ehrenzeichen Regelung, Verleihungsordnung publizieren, kanntmachung, leihungsbedingungen, öffentlichen, zeichnung, dingungen, leihungsordnung