§ 21 EinsatzWVG

Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

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Wird die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesumzugskostengesetzes wegen des Gesundheitszustandes infolge des Einsatzunfalls erteilt, ist § 8 des Bundesumzugskostengesetzes entsprechend anzuwenden.

Suchhilfen: Umzug aus gesundheitlichen Gründen, Kostenvergütung bei Einsatzunfall, Umzugskosten wegen Krankheit, Verlegung wegen Gesundheit, Umzugshilfe nach Unfall, Kostenübernahme bei Einsatzunfall, zugskosten, legung