§ 58 EnFG

Behörden der Zollverwaltung

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Die Behörden der Zollverwaltung sind verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Ersuchen die für die Berechnung der Bruttowertschöpfung erforderlichen Informationen mitzuteilen.

Suchhilfen: Zollbehörden Auskunftspflicht, Datenweitergabe an BAFA, Informationen zur Bruttowertschöpfung, Zollverwaltung Berichtspflicht, Wirtschaftsstatistik Meldung, Bruttowertschöpfung Ermittlung, mittlung