§ 14 ErdölBevG Organe ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Organe des Erdölbevorratungsverbandes sind 1.die Mitgliederversammlung,2.der Beirat und3.der Vorstand.