Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 9.12.2019 I 2101
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
- § 1 Bevorratung
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Erster Abschnitt Aufgaben des Erdölbevorratungsverbandes
- § 2 Allgemeines
- § 3 Bevorratungspflicht
- § 4 Erfüllung der Bevorratungspflicht
- § 5 Spezifische Vorräte
- § 6 Vorratshaltung
- § 7 Delegationen
- § 8 Übertragung von Aufgaben
- § 9 Vorratshaltung für sonstige Vorratspflichtige
- § 10 Vorratshaltung durch Unternehmen für sonstige Vorratspflichtige
- § 11 Anpassung an die Bevorratungspflicht
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Zweiter Abschnitt Freigabe von Vorräten
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Dritter Abschnitt Mitglieder, Organe und Satzung des Erdölbevorratungsverbandes
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Vierter Abschnitt Beiträge, Wirtschaftsführung
- § 23 Beiträge
- § 24 Fälligkeit, Verzinsung und Beitreibung der Beiträge
- § 25 Grundsätze der Wirtschaftsführung
- § 26 Abschluss von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
- § 27 Aufstellung des Wirtschaftsplans
- § 28 Ausführung des Wirtschaftsplans
- § 29 Jahresabschluss
- § 30 Verwendung von Veräußerungserlösen
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Fünfter Abschnitt Aufsicht
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Sechster Abschnitt Auflösung
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Siebter Abschnitt Melde- und Auskunftspflichten; Ordnungswidrigkeiten
- § 33 Meldepflichten der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes und von Lagerhaltern
- § 34 Verzeichnis der Vorräte, Meldepflichten
- § 35 Monatliche Meldungen der Vorräte
- § 36 Meldungen der spezifischen Vorräte
- § 37 Übrige Meldepflichten
- § 38 Auskunftspflichten, Prüfungspflichten und -rechte
- § 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung
- § 40 Bußgeldvorschriften
- § 41 Übergangsregelung