Anlage 3 ERPWiPlanG 2026
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 346, S. 18)
Im Jahr 2024 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,3 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 238,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
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- Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
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- Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
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- Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
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- Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
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- 239,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
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- 56,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
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- 60,7 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
- 1.
- Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2024 in Höhe von 238,3 Mio. EUR.
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- Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 118,9 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 2 004,8 Mio. EUR den Saldo vom 31.12.2023 von 1 748,0 Mio. EUR übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2024 mit 256,8 Mio. EUR zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2024 auf 1 501,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2024 beläuft sich auf 2 004,8 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2024 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.