Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026

ERPWiPlanG 2026 · Ausfertigung: 22. Dezember 2025 · 12 Einzelnormen

Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027, frühestens jedoch am 31.12.2026, außer Kraft

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