§ 3 ERVDPMAV

Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung

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(1) Während einer Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung können elektronische Dokumente über eine vom Deutschen Patent- und Markenamt hierfür zur Verfügung gestellte digitale Austauschplattform eingereicht und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden.

(2) Der Zugang zur digitalen Austauschplattform erfordert einen Identitätsnachweis der Verfahrensbeteiligten.

Suchhilfen: digitale Austauschplattform nutzen, Verfahrensbeteiligte Zugang, Identitätsnachweis erbringen, Plattformbasierte Dokumentenabgabe, bringen