Anlage 4a ESanMV – Sommerlicher Wärmeschutz
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 341, S. 3)
Von der Steuerermäßigung umfasst ist der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2: 2013-02 durch Sonnenschutzvorrichtungen nach deren Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebs) zum sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten. Ausgeschlossen sind Sonnenschutzvorrichtungen nach der Tabelle 7 Zeile 3.4 „Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen“. Es sind ausschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz umfasst, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche installiert werden.
Fußnoten
(+++ Anlage 4a: Zur Anwendung vgl. § 3 +++)
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte ESanMV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 4.11.2024 I Nr. 341
Die V tritt gem. § 4 idF d. Art. 1 Nr. 4 V v 14.6.2021 I 1780 mWv 1.1.2030 außer Kraft
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2024