Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems
Ersetzt V 930-9-12 v. 5.7.2007 I 1305, 1318 (ESiV)
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
-
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
-
Teil 2 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung
-
Kapitel 1 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung
- § 4 Voraussetzungen für die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung
- § 5 Sicherheitsbescheinigungsstelle
- § 6 Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung
- § 7 Erweiterung des geografischen Tätigkeitsgebiets
- § 8 Überprüfung nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/763
- § 9 Änderung einer Sicherheitsbescheinigung
- § 10 Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung
- § 11 Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung der Agentur
- § 12 Unverhältnismäßige Maßnahmen
- § 13 Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über Sicherheitsbescheinigungen
-
Kapitel 2 Sicherheitsgenehmigungen
-
-
Teil 3 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter von Eisenbahnfahrzeugen, der für die Instandhaltung zuständigen Stellen und der sonstigen Verantwortlichen
- § 18 Pflicht, Voraussetzungen einer Sicherheitsbescheinigung und einer Sicherheitsgenehmigung zu erfüllen
- § 19 Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stellen
- § 20 Maßnahmen zur Risikobegrenzung
- § 21 Beseitigungs- und Informationspflicht bei Sicherheitsrisiken
- § 22 Informationspflicht im Fall eines Fahrzeugaustausches
-
Teil 4 Berichtspflichten
-
Teil 5 Schlussbestimmungen