§ 7 EUObstGemüseDV

Anerkennung gemeinnütziger Einrichtungen oder wohltätiger Stiftungen

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Mit dem Antrag auf Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung oder wohltätige Stiftung ist die in Artikel 83 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 genannte Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Suchhilfen: gemeinnützige Einrichtung anerkennen, Stiftung Anerkennung beantragen, Wohltätige Stiftung Antrag, Verpflichtungserklärung einreichen, EUObstGemüseDV Anerkennung, gemeinnützig werden, Stiftungsstatus beantragen, richtung, erkennen, erkennung, antragen, pflichtungserklärung, reichen