§ 7 EUObstGemüseDV
Anerkennung gemeinnütziger Einrichtungen oder wohltätiger Stiftungen
📖
↗ Links
Mit dem Antrag auf Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung oder wohltätige Stiftung ist die in Artikel 83 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 genannte Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Suchhilfen: gemeinnützige Einrichtung anerkennen, Stiftung Anerkennung beantragen, Wohltätige Stiftung Antrag, Verpflichtungserklärung einreichen, EUObstGemüseDV Anerkennung, gemeinnützig werden, Stiftungsstatus beantragen, richtung, erkennen, erkennung, antragen, pflichtungserklärung, reichen